Online-Beratung
04.03.2016: Frage von Wolfgang
Hallo guten Morgen Mich würde mal interessieren wie sich das mit dem Abschneiden des Wurstanschnittes verhält kann man das verlangen bzw. wann oder liegt das im Gutdünken des Verkäufers Viele Grüße Wolfgang
Hallo Wolfgang, solange die Wurst mikrobiell in Ordnung ist, sprich nicht verdorben liegt das im Ermessen des Verkäufers. Es ist immer eine Gratwanderung: Ist der Anschnitt noch mit meinem Qualitätsanspruch als Fleischer-Fachgeschäft vereinbar oder schon nicht mehr. Je nach Wurstsorte, Herstellungsweise und Lichtverhältnissen wird der Anschnitt mehr oder minder schnell vergrauen. Solange nur ein klitzekleiner Unterschied ist, verkaufen wir im Laden diese Scheibe mit, aber im Zweifelsfalle kommt diese nicht in den Aufschnitt des Kunden. Doch nicht alles Wünschenswerte ist machbar. Zum einen hat es wirtschaftliche Gründe, die aber für mich nicht entscheidend sind (wegen geringer Menge). Zum anderen hat es auch moralisch, ethische Gründe: Soll ich die erste Scheibe einfach wegwerfen, nur weil die Farbe etwas blasser ist aber ansonsten alles in Ordnung? Ist der Anschnitt aber wirklich grau, stellt sich die Frage für mich als FleischerFACHgeschäft nicht. Dann heißt es: Weg damit. P.S. Bei Vorverpackten Wurstwaren gibt es diese Problem nicht, da durch ein spezielles Luftgemisch in der Packung das Vergrauen verhindert wird...